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   BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57   

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BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57 (https://dejure.org/1958,149)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1958 - IV C 108.57 (https://dejure.org/1958,149)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1958 - IV C 108.57 (https://dejure.org/1958,149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 17
  • NJW 1959, 401
  • DVBl 1958, 757
  • DÖV 1961, 839
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
    Die WVO ist Bundesrecht (Bestätigung von BVerwGE 3, 1 [BVerwG 25.08.1955 - IV C 18/54]).

    Daß die WVVO, und zwar als Ganzes Bundesrecht ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. August 1955 (BVerwGE 3, 1 [BVerwG 25.08.1955 - IV C 18/54] [3 ff.]) ausgesprochen.

    Hinsichtlich der Einordnung unter Art. 74 Nr. 18 GG hatte der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 3, 1 [BVerwG 25.08.1955 - IV C 18/54] [4] gesagt: Da das Wasser vom Boden, auf dem oder unter dem es sich befindet, kaum zu trennen sei, sei die Regelung der mit Wasser und Boden befaßten Verbände auch den Vorschriften zuzurechnen, die Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung machen, d.h. dem Bodenrecht.

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
    Bleibt somit nach Auffassung des Senats Art. 75 bei der Einordnung des Wasserverbandsrechts in die Gesetzgebungszuständigkeiten außer Betracht, so kann unerörtert bleiben, ob man eine geschlossene Regelung aus dem Jahre 1937 wie die WVVO jetzt überhaupt in Rahmenvorschriften auflösen könnte (verneinend: BVerfGE 7, 29 [42], Beyer NJW 1957, 1348 [1349], insbesondere für WVVO: Fischerhof WaWi 1956/57 S. 3 [5]).

    Ferner kann unerörtert bleiben, ob überhaupt Rahmenvorschriften nach Art. 123 ff. GG in Bundesrecht übergeleitet sein können (bejahend: BVerwGE 3, 335 [339]; im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1957, BVerfGE 7, 29 [41], verneinend Haas in seiner Anmerkung zu diesem Bundesverfassungsgerichtsbeschluß DVBl. 1957, 611 [615]).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
    In seinem Gutachten vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 [414]) hat das Bundesverfassungsgericht geäußert, die in Art. 75 Nr. 4 GG genannten Materien Bodenverteilung und Raumordnung könnten nicht Bestandteile des Bodenrechts im Sinne des Art. 74 GG sein, weil sie in einem Verfassungsartikel aufgeführt seien und insoweit überdies die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes auf Rahmenvorschriften beschränkt sei.
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
    Soweit Gieseke die Weimarer Reichsverfassung heranzieht, ist ihm entgegenzuhalten, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 1. Dezember 1954 (BVerfGE 4, 115 [128]) insoweit nur von einem "Anknüpfungspunkt" spricht, indem die Weimarer Reichsverfassung "ebenfalls eine inhaltlich beschränkte" Gesetzgebung gekannt habe, es aber vorsichtig vermeidet, die damalige Grundsatzgesetzgebung des Reiches und die heutige Rahmengesetzgebung des Bundes völlig gleichzusetzen (Beyer NJW 1957, 1348).
  • BVerwG, 21.06.1956 - I C 202.54
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
    Ferner kann unerörtert bleiben, ob überhaupt Rahmenvorschriften nach Art. 123 ff. GG in Bundesrecht übergeleitet sein können (bejahend: BVerwGE 3, 335 [339]; im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1957, BVerfGE 7, 29 [41], verneinend Haas in seiner Anmerkung zu diesem Bundesverfassungsgerichtsbeschluß DVBl. 1957, 611 [615]).
  • BVerwG, 16.09.1954 - I C 128.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG I C 128.53 vom 16. September 1954) ist ein Verwaltungsakt, der eine ungültige oder unanwendbare Vorschrift als Rechtsgrundlage angibt, nicht aufzuheben, wenn es eine andere Vorschrift gibt, die ihn mit gleichem Inhalt rechtfertigt.
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Zwar sind die Mittel und Formen, durch welche die politische Meinung kundgetan wird, in der Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit eingeschlossen (BVerwGE 7, 25 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57] [131]; ferner Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG 7 B 76.66 -, Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 19 = DVBl. 1969, 587).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Die Beschwerdeführer sind in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 1 [3 ff.]; 7, 17 [19 ff.]) und einer vielfach auch im Schrifttum vertretenen Meinung der Auffassung, die Wasserverbandsverordnung sei Bundesrecht geworden.
  • BVerwG, 25.03.1960 - IV C 287.59

    Rechtsmittel

    Er verbleibt vielmehr allenthalben bei seiner zuletzt wieder in dem Urteil vom 8. Mai 1958 (BVerwGE 7, S. 17 ff.) ausführlich dargelegten Auffassung, daß die WVVO Bundesrecht geworden, ihre Auslegung hier also revisionsgerichtlich nachprüfbar ist (§ 56 Abs. 1 BVerwGG).

    Die angeführte Bemerkung des Bundesverfassungsgerichts ist hier aber deshalb nicht von entscheidender Bedeutung, weil sie gewisse "Zweifel" an der in BVerwGE 7, S. 17 ff., entwickelten Auffassung zwar als möglich andeutet ("es kann zweifelhaft sein"), sie aber weder im einzelnen darlegt noch auch auf seine Entscheidung irgendwelchen Einfluß gewinnen läßt; die Frage ist vom Bundesverfassungsgericht für seine in der Erftverbandssache zu treffende Entscheidung als nicht entscheidend angesehen, also dahingestellt gelassen worden.

    Eine Unterscheidung von Fall zu Fall je nach den Verbandsaufgaben hat nun zwar der erkennende Senat in BVerwGE 7, S. 22 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57], ausdrücklich als nicht angängig bezeichnet.

    Es wird gegenüber dieser Vorstellung allenthalben aus den in BVerwGE 7, S. 21 ff. [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57], ausführlich entwickelten Gründen bei der sachlich und rechtlich nicht zu trennenden Einheit des Wasser- und Bodenverbandswesens und bei dessen Gesamtzuordnung zum Bundesrecht verblieben, die dem erkennenden Senat allein auch der wirtschaftlichen Vernunft und der immer mehr auf Vereinheitlichung und Zusammenfassung gerichteten gesamten Entwicklung unserer Wasserwirtschaft zu entsprechen scheinen, die sonst ihren zusehends dringlicher werdenden und großräumige Zusammenhänge erfordernden Aufgaben einfach nicht gerecht werden könnte.

    Ebenso sei in Bestätigung von BVerwGE 7, S. 23 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57], nochmals kurz ausgesprochen, daß auch Beschlüsse und sonstige Maßnahmen eines durch seinen Vorstand handelnden Wasserverbandes als öffentliche Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG und § 25 MRVO Nr. 165 aufzufassen sind.

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13

    Wasserverband; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband; Räumstreifen;

    Die ähnlich formulierte Vorgängervorschrift in § 96 Abs. 1 Satz 1 WVVO wurde einhellig als Befugnisnorm angesehen (siehe BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1958 - 4 C 108.57 - BVerwGE 7, 17 ; Kaiser/Linckelmann/Schleberger, WVVO, 3. Aufl. 1967, § 96 Anm. 1; Dornheim, Das Recht der Wasser- und Bodenverbände, 2. Aufl. 1980, S. 81 f.; Rapsch, WVVO, 1989, § 96 Rn. 10).
  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 8.13

    Verpflichtung des Eigentümer eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen

    Die ähnlich formulierte Vorgängervorschrift in § 96 Abs. 1 Satz 1 WVVO wurde einhellig als Befugnisnorm angesehen (siehe BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1958 - 4 C 108.57 - BVerwGE 7, 17 ; Kaiser/Linckelmann/Schleberger, WVVO, 3. Aufl. 1967, § 96 Anm. 1; Dornheim, Das Recht der Wasser- und Bodenverbände, 2. Aufl. 1980, S. 81 f.; Rapsch, WVVO, 1989, § 96 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11

    Ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Beseitigungsanordnungen

    Inhaltlich wenig problematisiert, wohl aber im Ergebnis bejaht wurde die "VA-Befugnis" eines Verbandes nach §§ 96 ff. WVVO in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 08.05.1958 - IV C 108/57 -, BVerwGE 7, 17).
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90

    Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von

    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Diese umfaßt auch die Regelung der Organisation und Auflösung eines solchen Verbandes und der Rechtsstellung seiner Mitglieder entsprechend der Besonderheit der zu ordnenden Lebenssachverhalte und der dabei auftretenden Gemeingefahren (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; BVerwGE 7, 17 [22]; Gieseke, a.a.O., S. 648).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 KN 55/01

    Deich; Deichschutz; Deichverband; Derogation; geschütztes Gebiet; Grenze;

    Die Zuständigkeit des Bundes für dieses Sachgebiet erstreckt sich auf das dazugehörende Organisationsrecht (BVerwGE 7, 17, 22 m.w.Nachw.; Gieseke, DÖV 1956, 645, 648; von Mangoldt/Klein/Starck, aaO; vgl. a. BVerfGE 58, aaO, für Wasserbeschaffungsverbände).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

    Sie sind vielmehr befugt und verpflichtet, gegebenenfalls auch andere Rechtsvorschriften heranzuziehen, soweit dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesensgehalt oder Ausspruch verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 7, 17 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57]; 10, 202 ; 64, 356 ).
  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 97.74

    Amtsenthebung - Pflichtverletzung - Mangelnde Eignung - Aufsichtsbehörde -

  • OVG Brandenburg, 05.04.2001 - 2 A 53/98

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides über einen Zuschuss als Anschubfinanzierung

  • VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10

    Rückforderung von Wohngeld

  • BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62

    Bezug des Stichtag gem. § 6 Abs. 1 G 131 auf § 6 Abs. 2 G 131 bei Beamten -

  • BVerwG, 08.09.1961 - VI CB 35.60

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 08.01.1982 - 23 B 81 A.163

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts; Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der zeitlichen Verschiebung bei einer auf einer

  • BGH, 13.12.1973 - III ZR 204/71
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 13.64

    Gewährung einer Kriegsunfallversorgung unter Anwendung des § 181a

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